Hahnbock

Hahn Bockbüchsflinte restauriert.

7x72R - 16/65

ZF Kahles 3-9x42

Schaftmagazin

€ 2790.-

Anfragen an rattin@jagd-tirol.at

Weidmannsheil

Ernst Rattin

Die Bayern zum Schaldämpfer

Hoffentlich braucht man in Tirol nicht so lange bis die Jäger die Erlaubnis nicht mehr hören können. Die Abschussvorgaben sollen ja auch gehört werden.

Weidmannsheil

Ernst Rattin

Rattin Zielstock

Ein Produkt das sich aus der Pirschjagd im Ausland entwickelt hat

Der Zielstock ermöglicht eine Zweipunkt Auflage der Waffe. Dadurch kann das Wild durch Präzisionsschüsse mit Schießstandqualität auch auf weite Schüsse erlegt werden. 

Zerlegbar hat der Stock in jedem Waffen- oder Reisekoffer seinen Platz.

Modernste Materialien wie Duraluminium, Carbon, Lederauflage.

Technische Daten:

Gewicht: ca. 900 Gramm

Länge: ca. 1600 mm

Transportlänge: 800 mm

Durchmesser: 4 x 14 mm

Preis: € 499.-


Der Zielstock hat sich in Serbien bestens bewährt, so konnten schon sehr gute Böcke 2015 erlegt werden.

Info: rattin@jagd-tirol.at

Weidmannsheil

Ernst Rattin


Zillertaler Bergstock

Zillertaler Bergstock

Ein Produkt aus der Natur für die Natur

Der Bergstock für den Alpenjäger ist aus ausgesuchter und getrockneter Haselnuss und hat eine geschmiedete Stahlspitze.

Für die Gamspirsch, gehen und kraxeln ist dieser Stock seit Jahrhunderten in Gebrauch.

Technische Daten:

Gewicht: ca. 100 Gramm

Länge: ca. 1800 mm

Durchmesser: ca. 30 mm

Preis: € 83,50

Wenn auch wir Tiroler Jäger mit unserem Bergstock bei der Auslandsjagd manchmal belächelt werden so hat sich dieser Stock beim Jagen in den Bergen bestens bewährt.

Weidmannsheil

Ernst Rattin


Schalldämpfer bei der Jagd

Warum ist der Tiroler Jägerverband gegen Schalldämpfer?

Bei der Anfrage um Genehmigung eines Schalldämpfers zur Jagdausübung in besonderen Fällen, benötigt die zuständige Waffenbehörde einen Bedarfsnachweis. Die Jagdbehörde und der Jägerverband wissen den Bedarf, verweisen jedoch auf das Tiroler Jagdgesetz die eine Verwendung von verbotenen Waffen untersagt.

Im selben Jagdgesetz ist der Schuss auf Schalenwild in der Nachtzeit oder auch außerhalb der Schusszeit verboten. Warum wird mir dann von der Behörde der Nachtabschuss oder ein Abschuss außerhalb der Schusszeit vorgeschrieben? Einmal hilft es nur noch, sich hinter dem Gesetzestext zu verschanzen, beim anderen Mal nützt man die Möglichkeit eines Bescheides (was auch Sinn macht).

Ich wünsche mir von den zuständigen Regenten eine sachbezogene Prüfung und Beurteilung.

Da wir ja zukunftsorientiert großzügig Personal (Wildbiologen-innen) einstellen, steht auch dem einzelnen TJV Mitglied eine sachbezogene Stellungnahme zu.

Ernst Rattin